Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Kriterien erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.